Informationen über die Registrierkassenpflicht ab 2017 und wie die AFS-Kassen diese bereits umsetzen.
Ab November können Sie die Kassensoftware für Österreich erwerben.
Hier geben wir Ihnen die nötigen Informationen bezüglich der Registrierkassenpflicht 2016/2017 in Verbindung mit unserer Software.
Bon mit zertifiziertem QRCode
Die neue Version der Kasse kann für Österreich einen zertifizierten QRCode auf jeden Bon drucken, so wie es Pflicht ist.
Hardware
Zum Zertifizieren der Quittungen muss ein Kartenlesegerät unseres Partners sowie eine Zertifizierungskarte an der Kasse bzw. dem Server angeschlossen sein.
Was versteht man unter der Registrierkassenpflicht?
Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen und gilt für Unternehmer, die betriebliche Einnahmen erzielen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 EUR, sofern die Barumsätze 7.500 EUR überschreiten.
Was bedeutet Belegerteilungspflicht?
Ab 01.01.2016 besteht für Unternehmen bei Barzahlungen eine Verpflichtung zur Ausstellung eines Belegs und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräume mitführen.
Signatur / Zertifikat?
Ab 1. April 2017 (01.01.2017 wurde verschoben) muss jeder Kassenbon zusätzlich mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Dadurch wird der Manipulationsschutz gewährleistet. Dazu wird ein persönliches Zertifikat benötigt, welches bei einem Zertifizierungsdienstanbieter erhalten.
Gibt es auch Ausnahmen von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht?
Für Umsätze im Freien bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 EUR, kleine Vereinsfeste, bestimmte Warenausgabe und Dienstleistungsautomaten sowie Onlineshops hinsichtlich der Registrierkassenpflicht sind Ausnahmen vorhanden. Dies ist Allerdings immer im Einzelfall von einem Experten wie z. B. Ihr Finanzamt oder Steuerberater zu klären.
Wird die Anschaffung gefördert bzw. ist die Anschaffung steuerlich absetzbar?
Für die Anschaffung / Umrüstung kann eine Prämie von 200 EUR mit dem Beilagenformular E108c beantragt werden. Darüber hinaus besteht eine begrenzte Abesetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.
Roadmap bis zum 1. April 2017:
Zuerst muss sich der Steuerpflichtige bei Finanzonline entsprechend anmelden und dort
jede Kasse anlegen und die Zugangsdaten nach Erhalt bereithalten.
Dann benötigen Sie eine RKS-Chipkarte von unserem Partnerunternehmen.
Des Weiteren muss ein Start-Bon in den ersten 7 Tagen, nach Anmeldung bei Finanzonline, in unserer AFS-Kasse X6 Version für Österreich erstellt werden.
Falls Ihre Kasse ab 1. April 2017 ausfallen sollte, müssen Sie eine andere Kasse, sofern vorhanden nutzen. Notfalls müssen Sie handschriftlich Belege erstellen und schnellstmöglich nacherfassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/
Herstellererklärung Norm E131
Unter Umständen benötigen Sie eine Herstellererklärung zur Einhaltung der Registrierkassenpflicht. Diese können hier herunterladen:
Herstellererklärung E131
Wie setzt AFS dies um?
Für Österreich gibt es eine eigenständige Produktlinie der AFS-Kassen X6 sowie AFS-Manager POS X6, somit erreichen wir eine optimale Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Österreich.